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Akupunktur

Die Akupunktur kommt aus der chinesischen Medizin und ist eine weitgehend nebenwirkungsfreie Art der Schmerztherapie. Die Wirksamkeit der Akupunktur wurde für einige Krankheitsbilder nachgewiesen, so dass die gesetzlichen Krankenkassen für diese Krankheiten die Akupunkturbehandlung bezahlen. Dies sind chronische Rückenschmerzen sowie die chronischen Knieschmerzen bei der Kniearthrose. Voraussetzung für die Bezahlung durch die gesetzliche Krankenkasse ist eine sprechende Ausbildung des Kassenarztes.

Außerdem muss der Kassenarzt sich regelmäßig fortbilden und diese Fortbildungen nachweisen. Diese Voraussetzungen haben wir erfüllt und sind deshalb berechtigt die Akupunktur in den genannten Fällen auch über die gesetzliche Krankenkasse abzurechnen.

Darüber hinausgehend ist die Akupunktur auch bei anderen Krankheiten wirksam. So zum Beispiel bei chronischem Kopfschmerz, bei der Migräne oder auch beim Tinnitus. In der Orthopädie setzen wir die Akupunktur auch beim Tennis-Ellenbogen (“Tennisarm”) oder chronischen Schulterschmerzen ein.

Leider muss bei den zuletzt genannten Krankheitsbildern die Akupunktur privat bezahlt werden. Da sie aber risikolos und nebenwirkungsarm ist, kann man die Akupunktur auch bei diesen Krankheitsbildern empfehlen.

Sprechen Sie uns gerne auf die Akupunktur-Behandlung in unserer Münsteraner Praxis an. Wir geben Ihnen sehr gerne nähere Informationen.